Verschärfung des Polizeigesetzes stoppen!
Von Redaktion | 27.Juli 2018
Nicht nur in Bayern, NRW und vielen weiteren Bundesländern sollen – ohne Not – die Landespolizeigesetze verschärft werden. Auch das Innenministerium des Landes Brandenburg möchte sich an die Spitze der Scharfmacher stellen und ein Polizeigesetz nach bayerischen Vorbild auf den Weg bringen. Massive Ausweitungen der “präventiven” Haft ohne konkrete Hinweise auf Straftaten sind nur ein Beispiel der Gesetzesverschärfungen, die die grundlegenden Bürgerrechte wie die Unschuldsvermutung angreifen. Während selbst Bundesinnenminister Horst Seehofer im Rahmen der polizeilichen Statistik die niedrigste Kriminalitätsrate seit 25 Jahren feststellen musste, fragen wir uns, was die Gesetzesverschärfungen zum Ziel haben – ist es der Wunsch nach einem Polizeistaat? Um welche Sicherheit geht es, wenn Menschen beliebig überwacht werden oder wenn die Polizei nach dem Gesetzesentwurf Handgranaten anwenden dürfen?
Die Zivilgesellschaft in Bayern und NRW hat mit Demos von mehreren 10.000 Menschen eindrucksvoll gezeigt, was sie von den neuen Polizeigesetzen hält!
Die neue Webseite www.nopolgbbg.de informiert euch über die anstehenden Verschärfungen und über das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz.
Werdet aktiv, unterstützt das Bündnis!
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Abschlussbericht zum POGIDA-Polizeieinsatz am 17.02.2016 in Babelsberg
Von Redaktion | 24.Februar 2016
Der Abschlussbereicht zum Polizeieinsatz rund um den POGIDA-Aufmarsch am 17.02.2016 in Babelsberg ist nun fertiggestellt. Wir bedanken uns für knapp 80 Zusendungen mit Gedächtnisprotokollen, Fotos und Videos. Natürlich kann der Bericht gern zitiert oder geteilt werden.
POGIDA in Babelsberg ENDFASSUNG
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Polizeikontrollstelle beobachtet Polizeieinsätze bei Pogida-Versammlungen
Von Redaktion | 31.Januar 2016
Nachdem es längere Zeit etwas ruhig um unsere Initiative war, haben wir uns aus aktuellem Anlass zu einem Comeback entschlossen.
In den letzten Wochen erreichten uns mehrere Mails mit Hinweisen über Rechtsverstöße bei den Polizeieinsätzen zur Absicherung der Pogida-Versammlungen am 11., 20. und 27. Januar 2016 in Potsdam.
Wir erhielten Hinweise
- auf polizeiliches Fehlverhalten (Pfeffersprayeinsatz) gegen eine friedliche Sitzblockade am 11.01.16 in der Friedrich-Ebert-Straße
- auf rechtswidrige Beschränkungen von Versammlungen gegen den Pogida-Aufmarsch am 27.01.16
- auf einen schweren Polizeiübergriff gegen einen alternativen Jugendlichen im Potsdamer Hauptbahnhof am 20.01.16.
Das Team der Polizeikontrollstelle hat sich daher entschieden, die Polizeieinsätze bei den nächsten Pogida-Versammlungen zu beobachten und die Ergebnisse jeweils in einem Bericht zusammenzufassen und zu veröffentlichen.
Außerdem bemühen wir uns, die oben genannten Vorfälle im Nachhinein zu recherchieren.
Alle Hinweise bitten wir an kontakt@polizeikontrollstelle.de zu richten. Besonders sind wir an Bildmaterial und Filmaufnahmen interessiert.
Wir weisen darauf hin, dass wir anonyme Zuschriften nicht verwerten können, wenn die Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen nicht direkt und zweifelsfrei durch uns überprüft werden kann.
Natürlich werden alle Nachrichten vertraulich behandelt.
Die Polizeikontrollstelle
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Bericht zum Polizeieinsatz bei der Demonstration am 28.12.11 in der Potsdamer Innenstadt
Von Redaktion | 11.Januar 2012
Ausgangspunkt:
Die Initiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte beschäftigt sich seit Jahren mit der Entwicklung der Polizei insbesondere im Land Brandenburg. Da wir davon ausgehen, dass eine wirksame Kontrolle durch Gerichte und Parlament nicht möglich ist, beobachten und recherchieren wir Polizeieinsätze. Die erarbeiteten Berichte veröffentlichen wir und stellen sie der offiziellen Polizeidarstellung gegenüber. Bei der Veröffentlichung legen wir nur Sachverhalte zugrunde, die durch mindestens zwei verschiedene Quellen unabhängig voneinander belegt wurden.
Recherchierter Sachverhalt:
Am 28.12. sammelten sich gegen 18 Uhr auf dem Luisenplatz Personen, die durch eine SMS und per Internet zusammengetrommelt wurden. Bereits kurz vor 18 Uhr standen an den Ecken des Platzes vier-fünf Polizeifahrzeuge. Einige Polizisten fragten Hinzukommende, ob diese zu einer Demonstration wollten und fragten, wer der Versammlungsleiter sei. Bis 18.15 Uhr waren auf dem Luisenplatz ca. 100 Personen versammelt. Letztlich verständigten sie sich darauf, einen Demonstrationszug anzumelden, um auf die Wohnraumsituation in Potsdam hinzuweisen. Der Stadtverordnete Jens Gruschka setzte sich mit der Polizei in Verbindung und meldete eine Demonstration an, die vom Luisenplatz über die Brandenburger Straße, die Fr.-Ebert-Straße und die Charlottenstraße zurück zum Luisenplatz führen sollte. Die Polizei teilte nach einiger Wartezeit mit, dass die Demo erst 19 Uhr beginnen kann, weil der Verkehr in der Charlottenstraße geregelt werden muss und dazu der Verkehrsdienst angefordert wird. Außerdem verlangte die Polizei, dass 5 Ordner benannt werden. Etwa 18.30 Uhr teilte die Polizei dann mit, dass der Polizeiführer eine Demonstration über die Brandenburger Straße verboten hätte. Daraufhin meldete Jens Gruschka eine alternative Wegstrecke vom Luisenplatz zur Stiftstraße an. Während er auf eine Antwort der Polizei wartete, verlangte die Polizei, dass die Ordner ihre Personalien abgeben sollten. Da die schon ausgesuchten Ordnerinnen dazu nicht bereit waren, zog der Versammlungsleiter die Versammlungsanmeldung zurück .
Unmittelbar danach entfernten sich die ersten Personen Richtung Brandenburger Straße. Dort bildete sich schnell ein Demonstrationszug. Auf dem Vorplatz des Brandenburger Tores wurde ein Silvesterknaller gezündet . Die Demonstrierenden riefen Parolen und verteilten Flugblätter an die Passantinnen. Ansonsten verlief die Demonstration völlig friedlich. Als die Demonstration in die Lindenstraße in Richtung Gutenbergstraße einbog, wurde sie erstmalig massiv von der Polizei angegriffen. Dabei gab es eine Festnahme, in deren Verlauf der sich nicht wehrende Betroffene getreten und geschlagen wurde. Anderen Demonstranten wurde währenddessen durch Wegschubsen die Möglichkeit genommen, den Namen des Festgenommen zu erfahren um einen Rechtsbeistand für diesen zu organisieren . Dann ging die Demo weiter auf die Charlottenstraße. Auf der Ecke zur Dortustraße wurden 2-3 blaue Papiertonnen umgekippt . Eine weitere Tonne wurde von einem Polizeifahrzeug umgefahren, das mit überhöhter Geschwindigkeit über den Gehweg fuhr, um der Demonstration den Weg abzuschneiden . Polizisten stießen In der Brandenburger Straße und in der Dortustraße mehrfach Personen, die die Demonstration verlassen wollten oder diese nur beobachteten, in den Demozug . In der Dortustraße stoppte eine Polizeikette den Demonstrationszug, drängte ihn auf den Gehweg und kesselte ihn auf der Ecke Spornstraße ein.
Trotz mehrfacher Nachfragen wurde keine Auskunft über die beabsichtigten polizeilichen Maßnahmen erteilt. Die Anmeldung einer neuen Demonstration aus dem Polizeikessel heraus wurde entgegengenommen und per Funk an den Einsatzleiter weitergegeben. Herr Neuendorf erschien allerdings erst 30-40 Minuten später vor Ort. Er gab dem Demonstrationsanmelder bekannt, dass die Personalien des ganzen Zuges aufgenommen werden. Inzwischen waren auch die Rechtsanwälte Isensee und Drescher gekommen, die erhebliche Bedenken gegen eine solche Maßnahme äußerten. Herr Isensee wies darauf hin, dass einer seiner Mandanten von einem Beamten erst in den Kessel hineingeschoben wurde und forderte Herrn Neuendorf auf, den wenige Meter entfernten Polizisten danach zu befragen. Dies lehnte der Einsatzleiter aber ebenso ab, wie die Mitteilung des Namens des Beamten .
Während der Einkesselung kam es zu beleidigenden Äußerungen und Drohungen von Polizisten. So sagte ein Beamter zu einem jungen Mann „Rück mir nicht auf die Pelle, ich bin doch nicht schwul.“ Ein anderer sagte: „Wir können hier auch Russland spielen“.
Auf der anderen Straßenseite gab es eine sehr rüde Festnahme. Bis zu vier mit Hasskappen vermummte Polizisten drückten einen jungen Mann mit dem Gesicht auf die Erde, rammten ihm das Knie in den Rücken, würgten ihn und zerrten ihn in ein nahestehendes Polizeifahrzeug. Dabei fassten sie ihm ins Gesicht.
Wenig später erfolgte eine kaum hörbare Lautsprecherdurchsage aus einem Streifenwagen. Die Polizei informierte, dass alle ihre Personalien abgeben sollten. Über den Grund, die Rechtsgrundlage und mögliche Widerspruchsmöglichkeiten wurden keine Angaben gemacht.
Trotz der Proteste der Rechtsanwälte und Anwesenden wurden die eingekesselten Personen einzeln durch die Polizeikette geführt. Sie wurden aufgefordert, Namen und Adresse zu sagen und ihre Ausweise hochzuhalten. Dabei wurden sie mit der Videokamera aufgezeichnet. Einigen, aber nicht allen, wurde mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dabei variierten die genannten Tatbestände zwischen Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Widersprüche, die von vielen Betroffenen noch vor Ort gegen die Maßnahme eingelegt wurden, wurden in keinem Fall von den Beamten schriftlich festgehalten .
Auch während der ED-Behandlung kam es zu abfälligen und sexistischen Äußerungen einzelner Polizisten. Eine junge Frau wurde aus einem Polizeiauto angesprochen: „Komm doch rein. Hier ist noch ein Platz frei.“ In einem anderen Fall grabschte ein Polizist einer Frau bei der Anfertigung von Videoaufnahmen an die Brust. Als diese ihn fragte, was das solle, antwortete er „Ich kann doch nicht wissen, dass Sie eine Frau sind.“ Auch hier verweigerte der Polizist die Nennung seines Namens und einer Dienstnummer mit den Worten „Sowas habe ich heut nicht.“ Zudem zog er sich eine Sturmhaube über, weil er bemerkte, dass Außenstehende ein Foto mit dem Handy von ihm machen wollten. Ein Demonstrant, der nicht freiwillig zur Personalienfeststellung lief, wurde aus dem Kessel getragen. Dabei versuchten die Polizisten ihn mehrfach fallen zu lassen. Allerdings konnte er sich abfangen und blieb unverletzt.
Kurz vor Abschluss der Maßnahmen traf noch die 24. Berliner Einsatzhundertschaft ein, die sofort durch aggressives Auftreten auffiel und Personen, die in der Nähe standen und auf ihre Freunde warteten, ohne die Polizeimaßnahmen zu stören, in Richtung Breite Straße schubsten.
Ein Mann wurde am Kragen gepackt. Trotz Aufforderung weigerten sich diese Polizistinnen, den Dienstausweis vorzuzeigen. Als ein Mann sie darauf hinwies, dass sie laut Polizeigesetz verpflichtet sind, sich auszuweisen und sogar die Passage aus dem Polizeigesetz vorlas, sagte ein Beamter „Das einzige, was ich muss, ist kacken gehen.“, ein anderer meinte: „Ich repräsentiere den Staat. Ich muss gar nichts.“, ein dritter Polizist meinte, dass das Tragen einer Uniform „Ausweis genug“ sei. Ein junger Mann, der vor der Polizei rauchte, wurde kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Sein Tabak wurde ausgekippt. Dies begründete die Polizei damit, dass er minderjährig sein könnte.
Während der Abfertigung der Eingekesselten versuchte ein Außenstehender, eine Kundgebung gegen Polizeigewalt anzumelden. Er wurde aufgefordert, die Namen von Ordnerinnen anzugeben und gefragt, ob er schon Erfahrung mit der Anmeldung von Demos habe. Schließlich zog er den vor Ort anwesenden Rechtsanwalt Dr. Drescher hinzu. Der Einsatzleiter Herr Neuendorf, der zwischenzeitlich wieder einmal in die nahe Wache gefahren war, teilte ihm telefonisch mit, dass er ein anderes „globaleres Motto“ wählen müsste, weil das Vorgehen vor Ort „schließlich keine Polizeigewalt ist“. Als der Anmelder äußerte, dass er dies anders sieht, wurde zuerst die Anmeldung untersagt und dann ein Verbot ausgesprochen.
Nachdem alle Personalien aufgenommen waren, wurden einigen Personen Platzverweise von dem Ort erteilt, an dem sie soeben noch gewaltsam festgehalten wurden.
Der Einsatzleiter Neuendorf sprach nach Abschluss des Polizeieinsatzes einen Mitarbeiter der Stadtfraktion Die Andere an. Er räumte ein, dass der Einsatz „dumm gelaufen“ sei und dass beim nächsten Mal vorher miteinander geredet werden sollte. Nach seiner Ansicht hätte die Anmeldung der Demonstration durch Herrn Gruschka nicht an der Auflage, die Ordnerdaten anzugeben, scheitern müssen. Offenbar hatten ihn die Beamten vor Ort gar nicht darüber informiert.
Fazit:
Die gesamte Einsatzstrategie der Polizei war repressiv ausgelegt und auf die Unterbindung einer kritischen Demonstration ausgerichtet. Das verstößt nicht nur gegen die Verpflichtung der Polizei zu demonstrationsfreundlichem Verhalten und Kooperation mit dem Versammlungsleiter, sondern erwies sich auch aus polizeitaktischer Hinsicht als vollkommen verfehlt. Aus Sicht der Polizeikontrollstelle hätte die Polizei mit dem Anmelder ohne weiteres eine Verständigung über Route und Ablauf der Demonstration herbeiführen können. Dieses Versäumnis beruht offensichtlich auch auf Kommunikationsproblemen zwischen Einsatzleitung und Polizei vor Ort. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum sich der Einsatzleiter nicht unmittelbar am Ort des Geschehens aufhielt.
Die Polizeimaßnahmen waren ganz offensichtlich von Anfang an rechtswidrig. Offenbar verkennt die Polizeiführung den Stellenwert des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit in eklatanter Weise.
Es nicht erkennbar, welchen legitimen Zweck die Polizei mit den Auflagen gegen die durch den Stadtverordneten Jens Gruschka angemeldete Demonstration (Wartezeit, Personalienerfassung der Ordner) verfolgte.
Da mehr als 50 Polizisten in mehreren Polizeifahrzeugen vor Ort waren, wäre eine Regelung des Verkehrs in der Charlottenstraße problemlos möglich gewesen.
Die Initiative zur Stärung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei bezweifelt bereits, dass die Polizei bei einer Spontanversammlung überhaupt die Auflage zur Benennung von Ordnerinnen erteilen darf. Eine Erfassung der Personaldaten der eingesetzten Ordner war weder erforderlich noch rechtmäßig. Das Versammlungsgesetz bestimmt den Versammlungsleiter als den juristisch Verantwortlichen. Die Auswahl der Ordnerinnen obliegt ausdrücklich ihm. Einschränkend ist im Versammlungsgesetz lediglich festgelegt, dass die Ordner volljährig sein müssen. Demzufolge darf die Polizei allenfalls Personalien der Ordner kontrollieren, wenn Zweifel an deren Volljährigkeit bestehen. Dieser fall liegt schon deshalb nicht vor, weil die Polizei die Auflage bereits erteilte, bevor die Ordner überhaupt bestimmt waren.
Auch das Verbot der angemeldeten Demonstrationsroute ist offensichtlich rechtswidrig. Die Auswahl der Wegstrecke gehört zum Kernbereich des Demonstrationsrechtes. Auf der Route waren besondere Hindernisse nicht zu befürchten und der Aufwand für die Verkehrsregelung war gering. Eine Gefahrenlage, die ein Verbot hätte rechtfertigen können, lag nicht vor. Erst am Vortag wurde ein Haus in der Stiftstraße 5 polizeilich geräumt. Die Räumung wurde durch Polizei, Presse und Stadtverwaltung übereinstimmend als friedlich bezeichnet. Es lagen überhaupt keine Anhaltspunkte vor, dass eine Demonstration aus dem gleichen Personenkreis derart eskalieren könnte, dass die angemeldete Wegstrecke verboten werden musste.
Ein schwerer Grundrechtseingriff ist die Einkesselung des gesamten Demonstrationszuges in der Dortustraße und die Kompletterfassung der Personaldaten aller Demonstrierenden. Auch hier ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Polizei tatsächlich Anhaltspunkte für Landfriedensbruch sieht und strafrechtlich ahnden will, müssen zur Strafverfolgung einzelnen Personen konkrete Tatbeiträge zuzuordnen sein, nachdem die Polizei selbst Unbeteiligte in den Kessel hineindrängte. Eine pauschale Erfassung aller Demonstranten ist vor diesem Hintergrund rechtswidrig. Fraglich ist auch, ob die Polizei die Versammlung überhaupt rechtswirksam aufgelöst hatte. Eine Auflösungsverfügung ist offensichtlich nicht erlassen worden.
Bei der Durchführung der einzelnen Maßnahmen versäumten Polizeibeamte fast durchgängig wesentliche Formalitäten. Wir empfehlen dringend, die Polizisten darüber zu belehren, dass polizeiliche Maßnahmen und deren Durchsetzung mit körperlichem Zwang zuvor unter Angabe der Rechtsgrundlage angekündigt werden müssen und dass auf Verlangen der von der Maßnahme Betroffenen der Dienstausweis vorzuzeigen ist. Außerdem sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Polizisten auch in geschlossenen Einsätzen zu einem angemessenen, respektvollen und diskriminierungsfreien Verhalten gegenüber Demonstranten zu veranlassen.
Völlig unakzeptabel ist es, dass Dienstvorgesetzte derartige Pflichtverletzungen decken und die Anonymität der betroffenen Polizisten rechtswidrig absichern. Damit wird die Einlegung von Dienstaufsichtsbeschwerden oder die Erstattung von Strafanzeigen gegen konkrete Polizisten verhindert. Zur Aufklärung von Polizeiübergriffen ist dringend erforderlich, dass die einzelnen Beamten auch in geschlossenen Einsätzen eine Dienstnummer oder einen (Alias-) Namen tragen.
Potsdam, 10.01.2012
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Die Sektkorken knallen in: BRANDENBURG
Von Redaktion | 17.Dezember 2010
Durch die Absage des Spieles FC Bayern München II – SV Babelsberg 03 ist es amtlich.
Babelsberger Fußballfans demonstrieren am 24.12.2010 in Brandenburg an der Havel.
“Da habt ihr die Bescherung: Babelsberger Fußballfans demonstrieren
gegen Kriminalisierung und Polizeischikanen in Brandenburg!”
Freitag, 24.12.2010 Brandenburg/Havel 13 Uhr Bhf. Altstadt
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Keine Demo in Sandhausen
Von Redaktion | 17.Dezember 2010
Juryvotum 07.12.2010 Sandhausen
Zugrunde gelegter Sachverhalt:
Am 07.12.11 machten sich ca. 40 Babelsberger Fans auf den Weg nach Sandhausen. Die Anreise erfolgte mit einer organisierten Fanbusfahrt. Die Anreise sowie das Parken direkt am Gästeeingang verliefen absolut störungsfrei.
Die Einlasssituation am Sandhauser Hardtwaldstadion stellte sich für die Nulldreier zunächst undurchsichtig dar, da – anders als zuvor auf der Homepage verkündet – die einfachen Stehplatztickets zwar auch für die überdachten Tribünenplätze gelten sollten, allerdings der Preis hierfür nicht bei 10 Euro für Vollzahler und 8 Euro für Besucher mit Ermäßigungsanspruch liegen sollte, sondern für alle der gleiche Preis von 10 € aufgerufen wurde. Nachdem schon einige Babelsberger, die Anspruch auf Ermäßigung gehabt hätten, Vollzahler-Tickets erworben hatten, wurde dieser Fauxpas nach Nachfrage vom Babelsberger Fanbeauftragtem auf unkomplizierte Art und Weise durch den Schatzmeister des SV Sandhausen ausgeräumt, indem den Kartenkäufern mit Ermäßigungsanspruch die Mehrkosten sofort erstattet wurden.
Im Gästeblock hielt sich für die Anzahl der Gästefans (60) eine hohe Zahl von Ordner auf.
Die vor dem Spiel wahrgenommenen Polizeibeamten verhielten sich ruhig und fielen den Gästen nicht weiter auf.
Nach dem Spiel agierten die Ordner freundlich und verabschiedeten die Auswärtsfans mit netten Worten und drückten Wünsche für eine schöne Heimfahrt aus.
Anfahrt, Spiel und Abfahrt verliefen absolut ereignislos.
Wertung:
Insgesamt kann die Jury zwischen Null (beanstandungsfrei) bis 100 Punkte vergeben. In Städten, die mindestens 50 Punkte (Qualifikationswert) erhalten, besteht grundsätzlich Bedarf an einer weihnachtlichen Fandemonstration.
Nach umfassender Würdigung der Gesamtumstände erhält die Gemeinde Sandhausen
7 Punkte.
Gründe:
Die Jury geht davon aus, dass Fans, die in der 3. Liga oft eine weite Reise auf sich nehmen, um ihre Mannschaft auswärts zu unterstützen, einen Anspruch haben, möglichst wenig von Polizei und Ordnungsdienst behelligt zu werden. Diesem deeskalierenden Anspruch ist der Ordnungsdienst und die Polizei in vollem Maße gerecht geworden. Als positiv wurde das freundliche Verkaufspersonal des Kiosks empfunden. Weiterhin wurde es als angenehm erlebt, dass es beim Einlass keine Probleme mit dem Ordnungsdienst aufgrund von Fanutensilien gab.
Einzig die doch starke Präsenz der Ordner im Gästebereich und Diskussionen beim Anbringen der Banner führen zu Punktabzügen. Warum bei der doch kleinen Anzahl von Gästefans mehrere Ordner im Block standen, war den anwesenden Gästen nicht verständlich. Auch, dass die Babelsberger Fans ihre Banner in den nicht überdachten Stadionbereich zu hängen hatten, war schwer nachvollziehbar und durch den Leiter des Ordnungsdienstes auch nicht erklärbar.
Aktueller Tabellenstand:
01. Brandenburg 76 Punkte
02. Potsdam* 73 Punkte
03. Wiesbaden 68 Punkte
04. Dresden 63 Punkte
05. Erfurt 57 Punkte
_______________________________________________________
Qualifikationswert verfehlt
06. Ahlen 27 Punkte
07. Jena 25 Punkte
08. Offenbach 24 Punkte
09. Unterhaching 14 Punkte
10. Sandhausen 7 Punkte
11. Koblenz 6 Punkte
12. Stuttgart 0 Punkte
* Die Stadt Potsdam startet außer Konkurrenz.
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Potsdam gibt Führung nach Punktabzug an Brandenburg ab
Von Redaktion | 17.Dezember 2010
Ergänzendes Juryvotum Potsdam
Der Jury liegt ein Antrag zum Punktabzug für den Einsatz in der Stadt Potsdam (Sondervotum) vor.
Zugrunde gelegter Sachverhalt:
Die Voten der Jury wurden im Internet veröffentlicht und darüber hinaus den Vereinen und Polizeidienststellen per Mail zugestellt.
Ferner beschwerte sich das Babelsberger Fanprojekt in einem Schreiben an den Potsdamer Schutzbereichsleiter Herrn Marschall
und den Einsatzleiter der Bundespolizei Herrn Petermann am 6.9.2010 über den Polizeieinsatz vom 28.8.2010 auf dem Potsdamer Hauptbahnhof.
Am 17.11.2010 fand in Potsdam aus Anlass des 10jährigen Jubiläums eine Tagung der “Wildwuchs”-Streetworker statt. Dazu war auch Herr Marschall als Referent eingeladen.
In seinem Vortrag legte er die unterschiedlichen Sichtweisen auf polizeirelevante Situationen dar und wählte als Beispiel den
strittigen Polizeieinsatz am Potsdamer Hbf.
Dazu stellte er den ihm zugegangenen Einsatzbericht und die Beschwerde des Fanprojektes gegenüber, räumte Fehler im Einsatz ein
und setzte sich realistisch mit den unterschiedlichen Sichtweisen und Rollen in dem Konflikt auseinander. Er bot den Fanbetreuern an,
über Formen der Sensibilisierung der einzelnen Beamten ins Gespräch zu kommen.
An der Tagung nahmen mehrere Journalisten teil.
Wertung:
Die Aktion “Polizei im bundesweiten Wettbewerb: Wo demonstrieren Babelsbergs Fußballfans Heilig Abend 2010?” soll Missstände im Umgang mit Fußballfans nicht nur öffentlich machen, sondern die betroffenen Polizeidienststellen, deren Aufsichtsbehörden, die Vereine und Sicherheitsfirmen auch zu einer kritischen Überprüfung ihres Handelns motivieren.
Bereits in dem zur Bekanntmachung der Aktion an alle Vereine und Polizeistellen verschickten Offenen Brief wurde angekündigt:
“Im Unterschied zum Bewertungsnodus beim Fußball erfolgt die Punktevergabe bei unserem Wettbewerb keineswegs statisch. Die Jury wird auch Resozialisierungstendenzen angemessen berücksichtigen. Beweise tätiger Reue wie öffentliche Entschuldigungen bis zur Ermittlung gegen Ihre eigenen Beamten oder Vereinsordner werden mit Punktabzügen belohnt und verschaffen Ihnen eine reale Chance, den Spitzenplatz in der Tabelle an den nachfolgenden Polizeischutzbereich abzugeben.”
Die Jury hat die Möglichkeit, für kritische Reflektion mit dem Polizeieinsatz, Sanktionierung von Fehlverhalten von Beamten und Ordner/innen oder Änderungen inakzeptabler Zustände
das Ausgangsvotum um 1-10 Punkte zu kürzen.
Nach umfassender Diskussion wird das Ergebnis der Stadt Potsdam (Sondervotum) gekürzt um
4 Punkte.
Das Ausgangsvotum wird herabgesetzt auf
73 Punkte.
Gründe:
Die Jury geht davon aus, dass eine selbstkritische Reflektion von Situationen durch die Polizeiführung erforderlich ist,
um unangemessene Polizeieinsätze zu vermeiden und auf Fehlverhalten einzelner Beamter reagieren zu können.
Der Schutzbereichsleiter der Potsdamer Polizei hat ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Differnzierungsvermögen
unter Beweis gestellt.
Insbesondere ist ihm zugute zu halten, dass er eine öffentliche Veranstaltung nutzte, um einen auch aus seiner Sicht mangelhaften Polizeieinsatz darzustellen.
Anzurechnen ist ebenfalls das Angebot, über geeignete Maßnahmen zum Abbau von Eskalationspotential ins Gespräch zu kommen.
Inwieweit der Polizeieinsatz intern ausgewertet wurde, ist der Jury nicht bekannt.
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Dresdens Polizei schafft die Demo-Norm
Von Redaktion | 6.Dezember 2010
Juryvotum Dresden 20.11.2010
Zugrunde gelegter Sachverhalt:
Am 20.11.2010 brachen ca. 500 Fans des SV Babelsberg 03 in den Morgenstunden auf, um ihre Mannschaft beim Auswärtsspiel gegen die SG Dynamo Dresden zu unterstützen. Knapp 60 Fans entschieden sich dabei für eine Zugfahrt mit der Regionalbahn gen Dresden.
Begleitet wurden die Zugfahrer von der einer Bundespolizeieinheit aus Blumberg. Die Fahrt nach und der Umstieg in Berlin verliefen trotz Verspätung reibungslos. Nachdem sich die Fans in Grüppchen in zwei Zugabteilen verteilt hatten, führten die Beamten auf dem Weg von Berlin nach Elsterwerda mehrere Identitätsfeststellungen durch. Ausschlaggebend dafür war ein aus dem Fenster gefallener oder geworfener Kronkorken. Die Beamten begründeten die Durchführung der Personalienfeststellungen damit, dass eine Person getroffen worden sein könnte sowie eine Verschmutzung vorliegen würde. Auf Nachfragen der begleitenden Fanbetreuerin, ob es verhältnismäßig sei, wegen eines aus dem Fenster gefallenen bzw. ggf. geworfenen Kronkorkens sieben Menschen einer Personenabfrage zu unterziehen, wurde das von den Beamten bejaht.
Auf der Weiterfahrt von Elsterwerda nach Dresden wurde ein weiterer Fan darüber belehrt, keine Fussballgesänge, welche zu Gewalt aufrufen würden, zu singen und auf Bahninventar zu trommeln. Ihm wurde in Aussicht gestellt, bei weiteren Verhaltensauffälligkeiten das Fußballspiel nicht im Stadion verfolgen zu dürfen.
Gegen 12.45 Uhr kamen die Zugfahrer am Dresdner Hauptbahnhof an. Vom Gleis wurden die Fans zu einem für sie bereitgestellten Bus geleitet, der sie nach einiger Verzögerung zum Stadion fuhr. Im Bus fuhren auch Polizisten der Landespolizei mit. Diese filmten die Fans. Auf die Frage nach dem Grund gab ein Beamter an, dass in jedem Bus gefilmt werde und nur in diesem Fahrzeugmodell eben noch keine Kameras installiert sei. Die Aufnahmen, so bestätigte er der Fanbetreuerin, würden nach dem Einsatz unverzüglich gelöscht werden.
Nach der Ankunft am Stadion und dem Verlassen der Busse, begaben sich einige Fans an einen angrenzenden Zaun, um ihre Notdurft zu verrichten. Am Bahnhof war ihnen diese Möglichkeit durch die Polizei zuvor verwehrt worden.
Die eingesetzten Beamten stellten daraufhin die Personalien der Betroffenen fest und setzten sie davon in Kenntnis, dass sie Ordnungswidrigkeiten begangen hätten und ihr Verhalten Anzeigen zur Folge hätten. Die betroffenen Fans wurden damit konfrontiert, aufgrund ihres Alkoholkonsums nicht in der Lage gewesen zu sein, die Verrichtung ihrer Notdurft hinauszuzögern. Aus diesem Grund wurden sie Alkoholkontrollen unterzogen.
Zuvor waren bereits die ca. 150 Busfahrer unter den Nulldreiern sowie die Teilnehmer der U-18-Fahrt des Fanprojekts am Stadion angekommen.
Einige Teilnehmer der U-18-Fahrt, die als erste das Stadionrund betreten hatten, waren dabei nach den turnusmäßigen Kontrollen durch den Ordnungsdienst zusätzlich von einer Polizeieinheit kontrolliert worden. Sie mussten dabei ihre Schuhe und Jacken ausziehen sowie ihre Geldbörsen präsentieren.
Das Spiel verlief ohne besondere Vorkommnisse.
Nach dem Abpfiff – die Babelsberger Fans feierten ihren 1:0-Sieg – kam es am Blockausgang zu einer Schubserei zwischen einem nicht als solchen zu erkennenden Dresdner Zivilbeamten und einigen Fans. Der Polizeibeamte hatte zuvor im Block eine Dresdner Fahne sicherstellen wollen, ohne sich als Polizeibeamter kenntlich gemacht zu haben, und machte im Anschluss daran mehreren aufgebrachten Fans Angebote zur körperlichen Auseinandersetzung.
Nach dem Spiel konnten die Zugfahrer wieder den für sie bereitgestellten Bus besteigen. Dieser verließ mit den anderen Bussen den Parkplatz. Auf der Fahrt vom Stadion zum Hauptbahnhof zeigte ein Mann einen Hitler-Gruß gen Bus. Die Fanbetreuerin sowie ein Fan drängten die Polizei, dies mit der Videokamera festzuhalten und strafrechtlich zu verfolgen. Der angesprochene Beamte wies darauf hin, dass seine Einheit nur für Geschehen im Bus zuständig sei und nicht für Ereignisse außerhalb des Busses. Ferner stellte er fest, seine Kollegen hätten das ja vielleicht gesehen und würden bestimmt tätig werden.
Am Hauptbahnhof wurden die Fans des SVB in die Unterführung zu den Gleisen geführt, wo diese ca. 20 Minuten ausharren mussten. Nach längerer Diskussion mit den Beamten durften die Fans einzeln die Gruppe verlassen, um ihre Notdurft zu verrichten. Zwei Fans wurde es gestattet, Getränke für die Gruppe holen. Schließlich konnte der Zug nach Elsterwerda bestiegen werden.
Die Fahrt dorthin verlief ereignislos.
In Elsterwerda trennten die Beamten die Babelsberger Fans auf dem Bahnsteig von Fans der SG Dynamo Dresden, da es zu einigen verbalen Auseinandersetzungen gekommen war.
Die Polizei fing nun ohne vorherige Ankündigung an, die Fans des SVB gen Unterführung zu schieben. Dabei stürzte ein Mädchen vor einer mobilen Rampe für Rollstuhlfahrer. Deshalb und aufgrund der Tatsache, dass die Unterführung, wohin die Fans gedrückt wurden, auch durch Polizeibeamte verstellt war, versuchten einige Fans, die Polizisten zurückzudrängen.
Infolge dieses Handgemenges wichen einige Fans aufgrund von Platzmangel auf die Gleise aus, währenddessen ein Güterzug sich bereits auf der Einfahrt in den Bahnhof auf genau diesem Gleis befand.
Nach dem Umstieg in Elsterwerda verlief die weitere Zugfahrt ohne Vorkommnisse
Wertung:
Insgesamt kann die Jury zwischen Null (beanstandungsfrei) bis 100 Punkte vergeben. In Städten, die mindestens 50 Punkte (Qualifikationswert) erhalten, besteht grundsätzlich Bedarf an einer weihnachtlichen Fandemonstration.
Nach umfassender Würdigung der Gesamtumstände erhält die Stadt Dresden
63 Punkte.
Gründe:
Die Jury geht davon aus, dass Fans, die in der 3.Liga oft eine weite Reise auf sich nehmen, um ihre Mannschaft auswärts unterstützen, einen Anspruch haben, möglichst wenig von Polizei und Ordnungsdienst behelligt zu werden.
Diesem deeskalierenden Anspruch ist der Dresdner Ordnungsdienst ganz überwiegend gerecht geworden.
Das Auftreten der Dresdner Polizeibeamten sowie insbesondere auch der an diesem Tag eingesetzten Bundespolizei zeigt hingegen deutlich, dass es in Dresden den grundsätzlichen Bedarf an einer weihnachtlichen Demonstration gibt.
Ein nicht unerheblicher Teil der eingesetzten Beamten verfolgte gegenüber den Fans eine unverhältnismäßig kleinliche Gangart. Dass die siebenfache Personalienfeststellung wegen einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit von Fans als schikanös empfunden wird, darf nicht verwundern. Ein solches Vorgehen hat ebenso wie die Verweigerung von Toilettengängen bei dann späterer Erstellung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen „Wildpinkels“ wenig mit deeskalierendem Verhalten zu tun.
Auch die verschärfte Überprüfung der Teilnehmer der U-18-Fahrt durch die Polizei war überflüssig.
Ferner wurde sowohl von den Fans, als auch von der Fanbetreuung die mangelnde Bereitschaft zur Kommunikation als problematisch empfunden.
Beim Umstieg in Elsterwerda führte dieser Mangel an Kommunikation in Verbindung mit einem widersprüchlichen Verhalten der Polizeibeamten zu potentiell lebensbedrohlichen Situationen.
Als vorbildlich kann hingegen der Service im neuen Dresdner Stadion angesehen werden – bei allerdings zum Teil unangemessen hohen Preisen.
Empfehlen würden wir der Dresdner Stadiongesellschaft die baulichen Gegebenheiten der gelb lackierten Fluchtwege im Block zu überdenken, da sich insbesondere dort im Verlauf des Spiels auf dem Gemisch aus Staub und verschütteten Getränken eine zum Teil spiegelglatte Fläche bildete, die den Sturz mehrerer Fans zur Folge hatte.
Aktueller Tabellenstand:
Potsdam 77 Punkte (außer Konkurrenz)
Brandenburg 76 Punkte
Wiesbaden 68 Punkte
Dresden 63 Punkte
Erfurt 57 Punkte
_______________________________________________________
Qualifikationswert verfehlt
Ahlen 27 Punkte
Jena 25 Punkte
Offenbach 24 Punkte
Unterhaching 14 Punkte
Koblenz 6 Punkte
Stuttgart 0 Punkte
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Keine Demo in Jena
Von Redaktion | 14.November 2010
Juryvotum Jena 06.11.2010
Zugrunde gelegter Sachverhalt:
Zum Drittliga-Auswärtsspiel des SV Babelsberg 03 in Jena begleiteten mehr als 300 Fans ihre Mannschaft, davon knapp 100 mit dem Zug. Weitere etwa 100 Nulldreier entschieden sich für die Fahrt mit den Fanbussen.
Die Zugfahrer unter den Babelsberger Fans wurden von einer Einheit der Bundespolizei begleitet. Der Leiter der Einheit nahm Kontakt zum die Fans begleitenden Mitarbeiter des Fanprojekts Babelsberg auf.
Auf der Zugfahrt reagierte die Einsatzleitung auf Vorschläge von Fans oder der Fanbetreuung (z.B. Freigabe eines weiteren Abteils) offen. Die Umstiege in Magdeburg, Halle und Großheringen verliefen weitestgehend konfliktarm. Einige Polizeibeamten drängelten die Fans dabei jedoch voran, um sie schneller zum Einstieg in die jeweiligen Züge zu bewegen. Gegen 13.00 Uhr erreichten die Nulldreier den Bahnhof Jena-Paradies. Der Einsatzleiter nahm Kontakt zum Fanprojekt auf, der Weg zum Stadion wurde erklärt. Der ca. 15minütige Fußweg wurde von der Polizei begleitet. Dabei wurden die Fans wiederholt abgefilmt. Die eingesetzten Beamten zeigten sich derweil zurückhaltend und eher freundlich.
Vor dem Eingang zur Haupttribüne, den die Fans passieren mussten, wollte ein Nulldreier einen dort wartenden Freund begrüßen. Dies wurde von einem Beamten verhindert, der den Fan massiv wegschubste und ihn aufforderte, den Weg zum Gästebereich fortzusetzen. Die Einlasssituation stellte sich für die Babelsberger als eher ungünstig dar: Lediglich eine Kasse war besetzt, so dass sich der Einlass bei relativ gleichzeitiger Ankunft von Bus- und Zugfahrern als langwieriger Vorgang darstellte. Die eingeschränkten Voraussetzungen für den Erwerb ermäßigter Eintrittskarten waren ein zusätzliches Ärgernis. Die eingesetzten Ordner agierten hingegen überaus freundlich und kommunikativ. Beispielhaft sei der Umgang mit einem Babelsberger Rollstuhlfahrer erwähnt, dessen Begleitperson es gestattet wurde, das Spiel entgegen der Stadionordnung nicht neben ihm stehend, sondern im Gästeblock zu verbringen.
Im Stadion empfanden es viele Fans als Ärgernis, dass – gerade angesichts des für die Dritte Liga ziemlich hohen Eintrittspreises – lediglich Dixi-Toiletten zur Verfügung standen.
Das Spiel verlief ereignislos.
Nach Abpfiff der Partie bewegte sich ein Großteil der Fans aus dem Stadion heraus. Währenddessen reagierten einige Jenenser Anhänger auf eine Antifa-Flagge im Babelsberger Block mit Rufen wie „Antifa – hahaha“. Einige Babelsberger Fans bestiegen daraufhin den Absperrzaun und Bierbecher flogen von beiden Seiten. Der Ordnungsdienst nahm in dieser Situation eine eher beobachtende Rolle ein und wurde erst aktiv, als zwei Jenenser in den Pufferbereich zwischen den Blöcken gelangten. Die Begleitperson des Rollstuhlfahrers wurde von der Tribüne aus mit Gegenständen beworfen. Schließlich betraten Polizeikräfte den Pufferbereich. Ihr gleichermaßen präsentes, aber nicht aggressives Auftreten sorgte auch dafür, dass sich beide Seiten beruhigten.
Außerhalb des Stadions sammelten sich die Babelsberger Zugfahrer, um dann gemeinsam zum Bahnhof zu gelangen. Der Weg verlief ohne besondere Vorkommnisse.
Am Bahnhof Jena-Paradies untersagten die eingesetzten Beamten den Fans den Weg in die Stadt, wohin diese mit dem Wunsch des Getränkeerwerbs strebten, da am Bahnhof sämtliche Geschäfte bereits geschlossen waren. Hier kam es zu einigen Schubsereien von Beamten, die die Fans bewegen wollten, bereits 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges auf den Bahnsteig zu gehen. Schließlich kam der Einsatzleiter auf den Fanbetreuer zu und bat an, dass dieser mit einigen Fans gemeinsam zu einem in der Innenstadt gelegenen Supermarkt gehen könne, um Getränke zu kaufen. Diese Möglichkeit wurde wahrgenommen. Als zwei mit den Babelsberger Fans befreundete Jenenser, die diese zum Bahnhof begleitet hatten, den Bereich, in dem die Nulldrei-Fans standen, verlassen wollten, wurden sie von einem sehr unfreundlich auftretenden Beamten daran gehindert. Ihnen wurde in Aussicht gestellt, mit nach Potsdam fahren zu müssen. Der hinzukommende Einsatzleiter wirkte auf seinen Mitarbeiter ein, so dass die beiden Jenenser schließlich vor Ort verbleiben durften.
Einem Nulldrei-Fan, der von einem anderen Bahnsteig nach München reisen wollte, wurde zunächst der Weg zum anderen Gleis verwehrt. Als er schließlich passieren durfte, wurde er daran gehindert, sich von seinen Freunden zu verabschieden, und wurde von den Babelsberger Fans weggeschubst.
Gegen 17.15 Uhr verließen die Zugfahrer unter den Babelsberger Fans Jena. Die Fahrt bis Großheringen verlief ereignislos. In Naumburg schritten einige Personen aggressiv auf den Zug zu, woraufhin einige Babelsberger Fans sich zu den Ausgängen des Zuges bewegten. Die Angreifer wurden von der Polizei abgedrängt. Ein Babelsberger Fan wurde von einem Polizeibeamten per Würgen am Verlassen des Zuges gehindert. Der Fan wurde weiterhin in das Abteil zu seiner Gruppe abgedrängt und die Abteiltür abgeschlossen. Ein Polizeibeamter provozierte und beleidigte die Fans im Abteil schließlich mehrmals, u.a. mit dem Zeigen des Mittelfingers. Die Umstiege in Halle und Magdeburg verliefen ohne besondere Vorkommnisse. Gegen 22.30 Uhr erreichten die Babelsberger Fans den Potsdamer Hauptbahnhof.
Wertung:
Insgesamt kann die Jury zwischen Null (beanstandungsfrei) bis 100 Punkte vergeben. In Städten, die mindestens 50 Punkte (Qualifikationswert) erhalten, besteht grundsätzlich Bedarf an einer weihnachtlichen Fandemonstration.
Nach umfassender Würdigung der Gesamtumstände erhält die Stadt Jena
25 Punkte.
Gründe:
Die Jury geht davon aus, dass Fans, die in der 3.Liga oft eine weite Reise auf sich nehmen, um ihre Mannschaft auswärts unterstützen, einen Anspruch haben, möglichst wenig von Polizei und Ordnungsdienst behelligt zu werden.
Diesem deeskalierenden Anspruch sind die Polizei in Jena sowie der Ordnungsdienst ganz überwiegend gerecht geworden.
Ein Großteil der eingesetzten Beamten waren freundlich. Die Ordner agierten durchweg kommunikativ.
Die Einsatzleitung war ganz offensichtlich zu jedem Zeitpunkt an einem deeskalierenden Handeln interessiert und agierte bei auftretenden Problemen wie der fehlenden Möglichkeit des Getränkeerwerbs lösungsorientiert. Die vor Ort eingesetzten Beamten wurden diesem Anspruch mit Ausnahme einiger Situationen am Bahnhof Jena-Paradies gerecht.
Hier verhielten sich einige wenige Beamte gereizt und aggressiv.
Auch die auf der Zugfahrt eingesetzte Polizeieinheit verhielt sich in großen Teilen angemessen. Einige der Beamten traten aber auch hier aggressiv auf.
Dem Verein FC Carl Zeiss Jena möchten wir abschließend empfehlen, die Bedingungen für den Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten zu ändern, also den Ermäßigungskatalog zu erweitern, sowie ferner generell das Preisniveau zu überdenken
Aktueller Tabellenstand:
Potsdam 77 Punkte (außer Konkurrenz)
Brandenburg 76 Punkte
Wiesbaden 68 Punkte
Erfurt 57 Punkte
_______________________________________________________
Qualifikationswert verfehlt
Ahlen 27 Punkte
Jena 25 Punkte
Offenbach 24 Punkte
Unterhaching 14 Punkte
Koblenz 6 Punkte
Stuttgart 0 Punkte
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Offenbach ist raus
Von Redaktion | 31.Oktober 2010
Juryvotum Offenbach 22.10.2010
Zugrunde gelegter Sachverhalt:
Zum Auswärtsspiel des SV Babelsberg in Offenbach begleiteten ca. 100 Nulldrei-Fans ihre Mannschaft, darunter etwa 50 im Fanbus. Im Verlauf der Hinfahrt nahm die Verkehrsleitstelle Offenbach Kontakt zum Fanprojekt auf, um den Bus zum Stadion leiten zu können.
Gegen 18 Uhr erreichte der Fanbus den für die Gästefans vorgesehenen Parkbereich. Dort erwartete bereits eine nicht unerhebliche Zahl von gepanzert uniformierten Polizeibeamten die Babelsberger. Einige der Polizisten schritten auf den Bus zu, worauf hin der Fanbetreuer das Gespräch mit diesen ausserhalb desselben suchte. Neben den uniformierten Beamten nahm auch der Offenbacher SKB an diesem Gespräch teil. Das Betreten des Busses durch die Beamten wurde aufgrund der Einwände des Fanbetreuers und der Kommunikation mit dem SKB verhindert. Der Fanbetreuer übermittelte schließlich den mitreisenden Fans die Informationen der Polizei zum Verbot von Pyrotechnik und Glasflaschen im Stadion.
Die Fans verließen nunmehr den Bus und sammelten sich auf dem Parkplatz. Die Polizeibeamten erklärten den Babelsbergern den Weg zum Stadion und begleiteten den Weg in angemessener Zahl. Einem Rollstuhlfahrer unter den Babelsberger Fans wurde von der Polizei angeboten, dass man ihn zum Stadion fahren könne. Er entschied sich aber, sich mit den anderen Fans durch den Wald fortzubewegen.
Nach dem Offenbacher SKB nahm auch der Einsatzleiter von sich aus Kontakt zum Fanprojekt auf.
Am Einlass agierten die eingesetzten OrdnerInnen gegenüber den Fans überaus freundlich. Die personalen Kontrollen waren durchweg angemessen. Einem Fan wurde dabei allerdings zunächst nicht ermöglicht, seine Fahne bzw. deren Stange mit ins Stadion zu nehmen. Als Grund dafür wurde angebracht, dass er in Offenbach einen Fahnenpass benötigen wurde. Um die Fahne mit ins Stadion nehmen zu können, musste er schließlich seinen Personalausweis am Einlass hinterlegen. Die Einlasssituation wurde von einem Polizeibeamten mit Kamera gefilmt. Darauf von Fans angesprochen begründete er das Filmen als Präventivmaßnahme, um spätere Straftäter besser identifizieren zu können. Nach einigen weiteren Nachfragen äußerte er, dass die Kamera “auf Pause” stehe und lediglich abschreckend wirken solle.
Die Babelsberger positionierten sich schließlich im Gästebereich des Stadions. Lediglich der sanitäre Bereich des Gästesektors wurde dabei von den Fans als unzureichend empfunden, da hier ausschließlich unbeleuchtete Dixi-Klos bereitstanden.
Einige Polizeibeamten verbrachten das gesamte Spiel im Babelsberger Fanblock, während andere Kräfte wiederholt den Block als Durchgang zwischen den Blöcken nutzten. Gerade letzteres wurde von den Babelsberger Fans als sehr störend empfunden.
Weiterhin verlief das Spiel ereignislos.
Nach Abpfiff der Partie bewegten sich die Nulldreier in Polizeibegleitung zum Parkplatzbereich zurück.
Polizeilicherseits kamen hierbei auch Pferde sowie ein Hund ohne Maulkorb zum Einsatz.
Gegen 21.15 Uhr verließ der Babelsberger Fanbus Offenbach.
Die Rückfahrt verlief ohne Vorkommnisse.
Wertung:
Insgesamt kann die Jury zwischen Null (beanstandungsfrei) bis 100 Punkte vergeben. In Städten, die mindestens 50 Punkte (Qualifikationswert) erhalten, besteht grundsätzlich Bedarf an einer weihnachtlichen Fandemonstration.
Nach umfassender Würdigung der Gesamtumstände erhält die Stadt Offenbach
24 Punkte.
Gründe:
Die Jury geht davon aus, dass Fans, die in der 3. Liga oft eine weite Reise auf sich nehmen, um ihre Mannschaft auswärts zu unterstützen, einen Anspruch haben, möglichst wenig von Polizei und Ordnungsdienst behelligt zu werden.
Diesem deeskalierenden Anspruch sind Polizei und Ordnungsdienst mit einigen Abstrichen nachgekommen.
Die „Begrüßung“ des Babelsberger Fanbusses durch die Polizei wurde von den Fans als bedrohlich wahrgenommen. Weder die sichtbar große Anzahl von Beamten noch der Wunsch einiger Kräfte, den Bus betreten zu treffen, ist ein taugliches Mittel deeskalierenden Auftretens. Dass der verantwortliche Gruppenführer den Argumentationen des Offenbacher SKBs und des Mitarbeiters des Babelsberger Fanprojekts zugänglich war, ist hingegen zu goutieren.
Darüber hinaus zeigten sich die eingesetzten Beamten ganz überwiegend freundlich. Das oben beschriebene Verhalten gegenüber einen Fan, der eine Flasche auf den Waldweg geworfen hatte, war jedoch nicht verhältnismäßig.
Weiterhin wurde das ständige Durchschreiten des Babelsberger Blocks durch die Polizei von den Fans als unangenehm empfunden. Auch das Filmen der Einlasssituation wurde von den Fans als Provokation wahrgenommen.
Der Einsatz von Hunden und Pferden im Rahmen von Fußballspielen ist zudem gänzlich zu hinterfragen.
Dem Verein Kickers Offenbach empfehlen wir, das Modell des Fahnenpasses zu überdenken, da es sich hierbei eher um eine von Fans als Schikane empfundene Maßnahme handelt als um ein wirksames Mittel gegen Gewalt beim Fußball.
Aktueller Tabellenstand:
Potsdam 77 Punkte (außer Konkurrenz)
Brandenburg 76 Punkte
Wiesbaden 68 Punkte
Erfurt 57 Punkte
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Qualifikationswert verfehlt
Ahlen 27 Punkte
Offenbach 24 Punkte
Unterhaching 14 Punkte
Koblenz 6 Punkte
Stuttgart 0 Punkte
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