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Ahlens Polizei verfehlt die Qualifikationshürde

Von Redaktion | 11.August 2010

Juryvotum Ahlen 07.08.2010:

Zugrunde gelegter Sachverhalt:

Am 7.8.2010 machten sich ca. 30 Babelsberger Fans bereits gegen 5 Uhr mit dem Zug auf den Weg zum Spiel der 3. Liga in Ahlen. Die Hinfahrt verlief reibungslos.

Gegen 12.30 Uhr kamen die Zugfahrer am Ahlener Bahnhof an, wo sie von den Szenekundigenn Beamten (SKB) aus Babelsberg und Ahlen sowie einigen wenigen uniformierten Polizeikräften erwartet wurden.
Die Beamten nahmen von sich aus Kontakt zum Fanbetreuer auf und erklärten den kürzesten Fußweg zum Stadion.
Der Fußweg erfolgte mit kaum wahrnehmbarer Polizeibegleitung. In größerem Abstand folgten lediglich 3 berittene Polizisten den Fans.

Am Einlass agierten die eingesetzten OrdnerInnen äußerst souverän und freundlich.
Nachdem Babelsberger Fans ein einziges Transparent am Zaun vor dem Gästebereich angebracht hatten – dies war zuvor vom gastgebenden Verein Rot Weiss Ahlen untersagt worden – , kam es zu Diskussionen zwischen Ordnern und Babelsbergern, da die Ahlener Fans auf der anderen Seite des Stadions an gleicher Stelle gleich mehrere Transparente anbringen durften. Letztlich lösten die eingesetzten Ordner die Situation im Gespräch mit den Fans.
Auch bei der Kontrolle von Transparenten agierten die Ordner angemessen.

Während des Spieles gab es keinerlei Zwischenfälle. Allerdings waren die Gästefans überrascht, dass die Preise für Speisen und Getränke im Gästebereich des Stadions deutlich höher waren als im Rest des Stadions.
Auch die Frage, warum ermäßigte Stehplatzkarten im Gästebereich 0,50 Euro teurer sind als im Heimbereich, blieb offen.

Der Rückweg zum Bahnhof erfolgte zunächst ohne Polizeibegleitung.
Als ein offensichtlich stark betrunkener Ahlener Fan mehrere Babelsberger Fans mit dem Vorwurf bedrängte, ihm sei ein Schal weggenommen worden, kamen Polizeikräfte hinzu und begleiteten den Ahlener von den Babelsbergern weg.
Nach der Trennung wurden die Babelsberger Fans aufgefordert, möglichst schnell in Richtung Bahnhof voranzuschreiten. Diese Forderung wurde durch den Einsatz der berittenen Kräfte untermauert. Dabei trieben die beiden zu Pferde sitzenden Beamtinnen ihre Tiere mehrmals bis auf wenige Zentimeter an die Fans heran, um sie zum schnelleren Gehen zu animieren.
Erst nach Intervention des Fanbetreuers wahrte die Polizei einen angemessenen Abstand.

Der Rest des Rückweges zum Bahnhof verlief ohne weitere Vorkommnisse.
Als die Zugfahrer bereits auf dem Bahnsteig standen, begann die Polizei, von sämtlichen männlichen Fans mit einer Körpergröße von über 1,80 m und kurzen Haaren die Personalien festzustellen. Als Begründung wurde angegeben, dass ein Ahlener Fan behauptet habe, von einem Babelsberger Fan mit eben jenen Merkmalen „abgezogen“ worden zu sein.
Die Anmerkung des Fanbetreuers, dass dies eine sehr vage Täterbeschreibung sei, die auf ca. die Hälfte der anwesenden Personen zutreffen würde, hinderte die Beamten nicht daran, die Maßnahme umzusetzen.
Insgesamt wurden so die Personalien von ca. 8 Personen festgestellt.
Dabei wurden auch die Daten eines völlig unbeteiligten Reisenden erfasst, der nicht zur Babelsberger Fangruppe gehörte.
Die Rückfahrt verlief schließlich zunächst gänzlich ereignislos.

Gegen Mitternacht trafen die Zugfahrenden wieder in Potsdam ein.

Wertung:

Insgesamt kann die Jury zwischen Null (beanstandungsfrei) bis 100 Punkte vergeben. In Städten, die mindestens 50 Punkte (Qualifikationswert) erhalten, besteht grundsätzlich Bedarf an einer weihnachtlichen Fandemonstration.

Nach umfassender Würdigung der Gesamtumstände erhält die Stadt Ahlen

27 Punkte.

Gründe:

Die Jury geht davon aus, dass Fans, die in der 3. Liga oft eine weite Reise auf sich nehmen, um ihre Mannschaft auswärts zu unterstützen, einen Anspruch haben, möglichst wenig von Polizei und Ordnungsdienst behelligt zu werden.

Diesem deeskalierenden Anspruch ist der Ordnungsdienst in hohem Maße
gerecht geworden. Auftretende Probleme wurden zurückhaltend und kommunikativ gelöst.

Wir empfehlen Rot Weiss Ahlen allerdings dringend, im Stadion Gästefans nicht ohne sachlichen Grund anders zu behandeln als die Heimfans. Da es keinen sachlichen Grund dafür gibt, nur den Gästefans das Aufhängen von Transparenten am Zaun vor der Kurve zu untersagen. Ebenso ist nicht ersichtlich, warum die Gästefans höhere Imbiss- und Getränke- sowie ggf. Eintrittspreise zahlen sollen. Derartige Ungleichbehandlungen werden als schikanös und diskriminierend wahrgenommen und belasten die Stimmung im Stadion.

Mit einigen deutlichen Einschränkungen ist auch der Polizeieinsatz noch als akzeptabel einzuschätzen.

Die Polizeipräsenz kann insgesamt als angemessen bezeichnet werden.

Der Einsatz berittener Polizei zur Begleitung einer relativ kleinen Gruppe von Fans ist schon generell zu hinterfragen. Völlig inakzeptabel ist das dichte Aufreiten, offenbar in der rechtswidrigen Absicht, die Fans zum schnelleren Laufen zu nötigen.

Die willkürliche Personalienfeststellung am Bahnhof erfolgte rechtswidrig. Hier dürfte allenfalls die Feststellung der Personalien der tatsächlich Beschuldigten ggf. nach Gegenüberstellung mit dem anwesenden Anzeigenerstatter zulässig und erforderlich gewesen sein.

Gesamttabelle “Polizei im bundesweiten Wettbewerb”

Qualifikationswert erreicht

Wiesbaden                                                              68 Punkte

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Qualifikationswert verfehlt

Ahlen                                                                        27 Punkte

Topics: Allgemein | Kein Kommentar »

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